Planer für Brandschutz

Für die meisten Bauvorhaben ist im Genehmigungsverfahren, gemäß der Berliner Bauordnung (BauOBln) nach § 67 ein Brandschutzkonzept zu erstellen, das abhängig von der Baumaßnahme durch einen Prüfingenieur für Brandschutz geprüft werden muss.

 

Unsere Planer für Brandschutz erstellen Ihnen qualifizierte Brandschutzkonzepte und finden für ihr Bauvorhaben die richtige und preiswerteste Lösung.

 

Durch frühzeitige Integration der Brandschutzkonzeptionierung bleiben Ihnen im Entwurfsprozess Ihres Gebäudes und im anschließenden Genehmigungsprozess Überraschungen erspart.

 

Da einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte in der Gebäudeplanung liegt, betrachten wir nicht ausschließlich die Seite des Brandschutzes. Wir berücksichtigen die Zusammenhänge der Gebäudeplanung, der ästhetischen und nutzungsbezogenen Auswirkung, sowie die wirtschaftlichen Konsequenzen der Brandschutzanforderungen. Unsere Lösungen werden somit immer die passendste Umsetzung des Gesamtkonzepts des Gebäudes darstellen.

 

Wir erstellen Brandschutzkonzepte für alle Gebäudeklassen und jede Gebäudeart, vom Einfamilienhaus, bis zum ungeregelten Sonderbau.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und beraten Sie gerne vorab auch unverbindlich.